Adoptionsablauf

Die meisten unserer Hunde befinden sich bereits auf Pflegestellen in Deutschland. Einige befinden sich noch im Ausland und können nach Ausreise auf ihren Pflegestellen besucht werden.

 

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einem unserer Hunde an Barbara Nolte unter 01522 4139931 oder senden Sie uns eine Anfrage an info@freundedertiere-nrw.de

 

Wir alle stehen natürlich gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. An der jeweiligen Beschreibung erkennt man, wo sich der Hund zur Zeit befindet. Die Hunde, die bereits in Deutschland sind, können nach Absprache gerne besucht werden. Vor Ort kann man dann direkt mit der Pflegestelle offene Fragen zum Hund klären. Manchmal macht es Sinn, einen Hund erst mehrmals kennen zu lernen, bevor der weitere Adoptionsablauf beginnt.

 

Bei den Hunden, die noch im Ausland sind, stehen wir in engem Kontakt mit den Vermittlern vor Ort. Sollten Sie Fragen zum Hund haben, die wir nicht beantworten können, fragen wir direkt vor Ort an.

Dennoch ist es uns wichtig zu betonen, dass unsere Hunde IMMER erst auf Pflegestellen reisen. Unsere erfahrenen Stellen schätzen die Hunde erst ein, ehe wir sagen können, welches Zuhause das richtige für den Hund ist. Ein Besuch auf der Pflegestelle in NRW oder Niedersachen ist Voraussetzung. Wenn Sie nicht bereit sind, den Hund kennen zu lernen, werden wir den Hund nicht an Sie vermitteln können.

    

Wir benötigen zunächst einen ausgefüllten Adoptionsfragebogen von Ihnen mit allgemeinen Fragen zu Ihnen und Ihrem Umfeld. Danach wird eine Vorkontrolle bei Ihnen gemacht, damit wir einen Eindruck von Ihnen und Ihren Lebensumständen erhalten.

 

Vorkontrolle / Reservierung

Da uns die Hunde sehr am Herzen liegen, bemühen wir uns, für sie ein gutes und passendes Zuhause zu finden. Dazu gehört nach unserem Verständnis eine so genannte Vorkontrolle. Keine Sorge - wir fallen nicht bei Ihnen ein und räumen Ihnen die Schränke leer oder stöbern sämtliche Räume durch! Uns geht es vielmehr darum, unsere neuen Hundebesitzer und damit auch das neue Heim unseres Schützlings kennen zu lernen. 

 

Nach einer positiven Vorkontrolle reservieren wir den Hund für Sie.

Haben Sie sich für eine Adoption entschieden und war die Vorkontrolle positiv, bekommen Sie den Schutzvertrag per Email zugesendet, damit Sie den Vertrag in Ruhe lesen können. Die Schutzgebühr überweisen Sie bitte vorab an das auf dem Vertrag angegebene Konto.

  

Schutzvertrag

Die Hunde werden prinzipiell nur mit einem Tierschutzvertrag abgegeben.

 

Das heißt, es gibt bestimmte Vertragsklauseln, die gewährleisten sollen, dass dem Tier kein Schaden zugefügt wird. Unter anderem enthält der Vertrag Bestimmungen wie: Mit dem Tier darf nicht gezüchtet werden, das Tier darf nicht im Zwinger gehalten werden, das Tier darf ohne unsere Zustimmung nicht weiter gegeben werden etc. Diese Klauseln werden nicht geändert! Wir weisen darauf hin, dass auch der Adoptionsfragebogen Bestandteil dieses Vertrages wird.

 

Damit wollen wir sicherstellen, dass es dem Hund gut geht.

 

Den Schutzvertrag erhalten Sie vorab per Email. Mit Unterzeichnung des Schutzvertrages sind sie auch vor dem Gesetz der Eigentümer des Tieres und in vollem Umfang verantwortlich.

 

Es ist daher ratsam, zumindest eine Haftpflichtversicherung für den Hund abzuschließen. Zudem ist es in Deutschland Pflicht, den Hund steuerlich anzumelden. Je nach Größe des Hundes ist eine Sachkundeprüfung notwendig, bitte informieren Sie sich in Ihrer Stadt/Gemeinde.

 

Mit Abgabe des Hundes wird die Verantwortung, den Hund ordnungsgemäß zu melden und zu versichern, sowie das Vorliegen der notwendigen Prüfungen, an die Adoptanten übertragen.

 

Mit der Übergabe des Tieres erhält der neue Besitzer auch den EU-Heimtierausweis, in dem alle erforderlichen Impfungen eingetragen sind.

 

Wir, als Tierschützer, können KEINE Garantie übernehmen, dass der Hund zukünftig ohne gesundheitliche Makel bleiben wird.

 

Bei südländischen Hunden besteht z. B. ein Leben lang das Risiko das Mittelmeerkrankheiten auftreten. Werden sie rechtzeitig bemerkt, sind sie im Normalfall gut zu behandeln. 

 

Allerdings sollten die Hunde nach 6 Monaten in Deutschland erneut getestet werden.

 

Schutzgebühr

Die Schutzgebühr beträgt 380 €. Bei älteren Tieren oder Tieren mit gesundheitlichen Einschränkungen kann im Einzelfall davon abgewichen werden.
Damit wird der Tierarzt, die Impfungen, das Chippen inkl. EU Heimtierausweis, die Parasitenbehandlung, eine eventuelle Unterbringung in einen Pension und die Versorgung der Hunde vor Ort sichergestellt sowie der Transport nach Deutschland finanziert.

 

Pflegestelle oder Endstelle – Zahlungsmöglichkeiten

Endstelle (ES) U(NUR IN AUSNAHMEFÄLLEN): Endstelle bedeutet, dass Sie den Hund direkt adoptieren und sie nun die Hundehalter sind. Die Zahlung der Schutzgebühr ist unmittelbar bei Übergabe des Hundes fällig. Sollten Sie sich für einen Hund entschieden haben, der bereits auf einer Pflegestelle in Deutschland ist, zahlen Sie die Schutzgebühr vorweg per Paypal oder Überweisung. Alternativ können Sie die Gebühr bei einem unserer Vereinsmitglieder persönlich vorweg bezahlen. In jedem Fall ist eine Zahlung vor bzw. bei Übergabe fällig

 

Pflegestelle mit Übernahmeoption (PSÜ): Sie sind sich nicht sicher, ob ein Hund das richtige für Sie ist? Sie möchten den Hund erst kennenlernen bevor Sie entscheiden, ob er dauerhaft bleibt? Dann ist diese Option vielleicht die Richtige für Sie. Die ersten zwei Wochen ist der Hund für Vermittlungen gesperrt. In der Zeit können Sie den Hund kennenlernen. Die Schutzgebühr wird bei Abholung des Hundes fällig. Sollten Sie den Hund nicht behalten wollen, geht er zurück in die Vermittlung, bleibt jedoch bis dahin bei Ihnen in Pflege.

 

Pflegestelle (PS): Eine Pflegestelle kommt lediglich für die Futterkosten für den Hund auf. Jeder Pflegehund ist über die Haftpflichtversicherung des Vereins versichert. Im Falle von Tierarztbesuchen, ist der Verein vorher zu informieren. Der Ansprechpartner teilt Ihnen mit, ob es einen Vertragstierarzt in Ihrer Nähe gibt. Wichtig ist hierbei, dass die Rechnung IMMER auf den Verein ausgestellt ist, ansonsten ist eine Kostenübernahme durch uns NICHT MÖGLICH!

 

Ratenzahlungen: Grundsätzlich gilt, dass wir keine Ratenzahlungen vereinbaren. Wir gehen bei jedem Hund in Vorkasse und benötigen die Schutzgebühr dringend um die nächsten Hunde damit Retten zu können. Die Anschaffung eines Hundes ist mit Kosten verbunden. Sie benötigen ja nicht nur den Hund. Es fehlt noch Schlafplatz, Leine, Halsband, Spielzeug, Futter, Napf, Versicherung, Steuer usw. usw. Jederzeit kann ein Hund krank werden und hohe Tierarztkosten verursachen. Seien Sie sich dessen bewusst. Ein Hund ist nicht nur Hobby und Freude, sondern auch eine große Verantwortung und ein großer Kostenfaktor. Wir möchten natürlich, dass unsere Hunde im Ernstfall gut versorgt werden können. Nicht jeder ist jedoch finanziell so gut gestellt, dass er sich das alles auf einem Schlag leisten kann. Daher möchten wir sie bitten, sich zunächst die Schutzgebühr und die weiteren Anschaffungskosten anzusparen, bevor sie sich nach einem Hund umsehen.

 

§ 11 Tierschutzgesetz

Wir haben die behördliche Genehmigung, gemäß § 11 Tierschutzgesetz arbeiten zu dürfen!